Die Pfarreigremien stellen sich vor:
Der Kirchenvorstand (KV)
Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Dem Kirchenvorstand obliegt die Verantwortung für das Personal, die Vermögensverwaltung und die Liegenschaften der Pfarrei. Vorsitzender ist der Pfarrer.
Der Kirchenvorstand trifft sich regelmäßig zu nicht-öffentlichen Sitzungen. Über das Pfarrbüro oder den Verwaltungsleiter, den Pfarrer oder die Mitglieder können Themen bzw. Anliegen zur Beratung vorgeschlagen werden.
Der Kirchenvorstand besteht aus 16 Mitgliedern, die im November 2025 gewählt wurden, sowie dem Pfarrer als geborenem Mitglied.
Mitglieder
Michael Ludwig, Pfarrer
Vorsitzender, geborenes Mitglied, kv-vorstand@pfarrei-liebfrauen.de
Martin Szymkowiak
2. Vorsitzender, kv-vorstand@pfarrei-liebfrauen.de
Sonja Krelaus,
3. Vorsitzende, kv-vorstand@pfarrei-liebfrauen.de
Peter Beiske
Torsten Dahlhaus
Stefan Düchting
Dr. Ursula Fornefeld Schwarz
Dirk Ehrlich
Tiziana Gillmann
Elmar Hanke
Ulrike Hegemann-Schwarze
Joseph Kevenhörster
Ulrich Kleimann
Jean-Pascal Lohhof
Wolfgang Pappert
Hans-Martin Reinhardt
ohne Foto: Elke Stange-Wanisch, elke.stange-wanisch@pfarrei-liebfrauen.de.
Ausschüsse
des Kirchenvorstands
Bau- und Liegenschaften
Finanzen
Personal
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundstücksentwicklung
Arbeitsgruppen
des Kirchenvorstands
PEP / CLM Steuerungsgruppe:
Delegierte: Torsten Dahlhaus und Wolfgang Pappert
Arbeitskreis Prävention:
Delegierte: Viola Wahle
Beirat St.-Anna-Stift:
Delegierter: Elmar Hanke

















