Die Pfarreigremien stellen sich vor:
Der Kirchenvorstand (KV)
Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Dem Kirchenvorstand obliegt die Verantwortung für das Personal, die Vermögensverwaltung und die Liegenschaften der Pfarrei. Vorsitzender ist der Pfarrer.
Der Kirchenvorstand trifft sich regelmäßig zu nicht-öffentlichen Sitzungen. Über das Pfarrbüro oder den Verwaltungsleiter, den Pfarrer oder die Mitglieder können Themen bzw. Anliegen zur Beratung vorgeschlagen werden.
Der Kirchenvorstand besteht aus 16 Mitgliedern, die im November 2025 neu gewählt worden, sowie dem Pfarrer als geborenem Mitglied.
geborene
Mitglieder
- Pfarrer Michael Ludwig (Vorsitzender)
gewählte
Mitglieder
Bei der Wahl im November 2025 wurden folgende Mitglieder gewählt.
- Peter Beiske
- Torsten Dahlhaus
- Stefan Düchting
- Dirk Ehrlich
- Dr. Ursula Fornefeld-Schwarz
- Titziana Gillmann
- Elmar Hanke
- Ulrike Hegemann-Schwarze
- Joseph Georg Kevenhörster
- Hans-Ulrich Kleinmann
- Sonja Krelaus
- Jean-Pascal Lohhof
- Wolfgang Pappert
- Hans-Martin Reinhardt
- Elke Stange-Wanisch
- Martin Szymkowiak
An den Sitzungen nehmen außerdem teil:
Michael Gassner (Verwaltungsleiter)
Vorstand
des Kirchenvorstand
Vorsitzender des Kirchenvorstandes:
Pfarrer Michael Ludwig
stellvertretender Vorsitzender:
Martin Szymkowiak
zweite stellvertretende Vorsitzende:
Sonja Krelaus
Ausschüsse
des Kirchenvorstand
Bau- und Liegenschaften
Finanzen
Personal
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundstücksentwicklung
Arbeitsgruppen
PEP / CLM Steuerungsgruppe:
Delegierte: Torsten Dahlhaus und Wolfgang Pappert
Arbeitskreis Prävention:
Delegierte: Viola Wahle
Beirat St.-Anna-Stift:
Delegierter: Elmar Hanke

